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Förderung von Photovoltaik: Zuschüsse für eine neue PV-Anlage

Unabhängigkeit vom Stromversorger, kostenfreie Energie aus der Sonne beziehen und gleichzeitig das Klima schützen – es gibt zahlreiche Gründe, sich für die Anschaffung einer Solaranlage zu entscheiden. Allerdings steht für potenzielle Interessenten zu Beginn eine beträchtliche Investition.

Um diese Hürde zu überwinden, unterstützt der Staat den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen. Eine bundesweite Förderung ist grundsätzlich über eine Vergütung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder durch einen zinsgünstigen Kredit der Deutschen Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) möglich. Wer darüber hinaus über die Installation einer heimischen Wallbox nachdenkt, sollte einen Blick auf das neue Bundesprogramm "Solarstrom für Elektroautos" werfen. Obwohl es für das Jahr 2023 bereits vollständig ausgeschöpft ist, soll es Anfang 2024 erneut starten. Dieses Programm sieht Zuschüsse von bis zu 10.200 Euro für Privatpersonen vor, die ein selbstbewohntes Haus besitzen und dort eine Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und einem Batteriespeicher installieren möchten.

Zusätzlich existieren regionale Förderprogramme für Photovoltaikanlagen, die von Ländern und Kommunen bereitgestellt werden. Daher lohnt es sich, alle Optionen zu prüfen und die attraktivste auszuwählen. Die Kombination von EEG-Vergütung, KfW-Förderung für Photovoltaik und regionalen Zuschüssen ist möglich. Allerdings ist eine Kombination mit anderen Förderungen beim Programm "Solarstrom für Elektroautos" nicht gestattet. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Förderungen gleichermaßen für Privatpersonen und Unternehmen verfügbar sind. Die Entscheidung hängt davon ab, ob die Anlage auf einem Firmengebäude oder einem Privathaus installiert wird. Inselanlagen, kleine Photovoltaikanlagen für den Privatgebrauch ohne Anbindung an das öffentliche Stromnetz, sind bei vielen Fördermaßnahmen ausgeschlossen.

Der Antrag für einen Zuschuss zur Photovoltaikanlage sollte vor dem Kauf eingereicht werden. Der Abschluss des Kaufvertrags ist erst nach Erhalt des Förderbescheids möglich. Es ist nicht möglich, eine KfW-Förderung für Photovoltaik nachträglich zu beantragen.

Solaranlagen_bild

Fördermittel für Photovoltaik: Unterstützung für Installation und Energiespeicher

Bei der Einrichtung einer Photovoltaik-Anlage profitieren Sie nicht nur von langfristig erschwinglicherer Stromversorgung, sondern auch von staatlichen Fördermodellen. Die Einspeisevergütung unterstützt den laufenden Betrieb der Photovoltaikanlage, während preisgünstige Darlehen den Erwerb vorantreiben sollen. Seit dem 26. September 2023 ermöglicht das neue Förderprogramm der KfW zudem den Erhalt von Zuschüssen in Höhe von bis zu 10.200 Euro. Wir präsentieren Ihnen diese sowie weitere bedeutende Programme zur Förderung von Photovoltaikanlagen im Jahr 2023.

Regionale Unterstützungsinitiativen sind nicht flächendeckend in allen Bundesländern verfügbar.

Derzeit fehlen Förderprogramme auf Landesebene in Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, im Saarland und in Thüringen.

Bundesland

Förderprogramm

Baden-Württemberg

Förderung netzdienlicher Photovoltaik-Batteriespeicher

Stadt Stuttgart: Solaroffensive*

Berlin

SolarPLUS*

Mecklenburg-Vorpommern

Förderung von Minisolaranlagen*

Nordrhein-Westfalen

Progres.NRW (Förderpause bis voraussichtlich 31. Januar 2024)*

Stadt Köln: Solaroffensive Köln*

Rheinland-Pfalz

Solar-Speicher-Programm*

Das Solar-Speicher-Programm ist im Herbst 2021 ausgelaufen. Ein Nachfolgeprogramm ist in Arbeit.

Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt speichert*

Aktuell sind keine Neuanträge möglich. Im Laufe des Jahres 2023 sollen jedoch wieder Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.

Schleswig-Holstein

Das Förderprogramm Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger* wird gerade neu aufgelegt.

 Die KfW unterstützt Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen durch die Förderung von Photovoltaikanlagen auf Dächern, Fassaden oder Freiflächen mittels zinsgünstiger Kredite. Der hierfür vorgesehene Kredit "270 Erneuerbare Energien – Standard" deckt übrigens auch Wasser- und Windkraftanlagen ab. Neben den reinen Anschaffungskosten werden auch Ausgaben für Planung, Projektierung und Installation in die Kreditbetragsberechnung einbezogen. Die Laufzeit des KfW-Förderkredits liegt zwischen 5 und 30 Jahren, und der effektive Jahreszins wird von Fall zu Fall bestimmt. Derzeit (Stand: Anfang 2023) beträgt der bestmögliche effektive Jahreszins 4,32 Prozent.

Um eine Förderung zu beantragen und eine Bonitätsprüfung durchzuführen, ist es am besten, sich an die Hausbank zu wenden. Die genauen Kreditbedingungen hängen unter anderem vom Standort, den wirtschaftlichen Verhältnissen und der Qualität der Sicherheiten für den Kredit ab. Je nach diesen Faktoren wird man bei der KfW in eine Preisklasse zwischen 1 (ausgezeichnet) und 7 (noch ausreichend) eingestuft, nach der die Konditionen berechnet werden. Nähere Informationen finden sich in der Konditionsübersicht.

Früher war es möglich, Zuschüsse von der KfW über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu erhalten. Es gab auch ein spezielles Förderprogramm für Photovoltaikanlagen (274). Beide sind jedoch nicht mehr verfügbar.

Im Jahr 2023 wurde eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) durchgeführt, um den Ausbau von Solarstrom und anderen erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Betreiber von PV-Anlagen, die mit dem Netz verbunden sind, profitieren von dieser Reform. Überschüssiger Solarstrom, der ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird, wird nun zusätzlich vergütet. Die Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR) ist erforderlich, um von dieser Vergütung zu profitieren. Diese Registrierung erfolgt online bei der Bundesnetzagentur und muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme der neuen PV-Anlage erfolgen, da sonst Kürzungen bei der Förderung drohen.

Die EEG-Reform für 2023 bringt einige Vorteile für Betreiber von PV-Anlagen mit sich:

  • Die EEG-Umlage wurde gestrichen, was die Abrechnung beim Stromverkauf erleichtert. Ein Erzeugungszähler ist nicht mehr erforderlich, wenn die Anlage höchstens 30 MWh pro Kalenderjahr erzeugt.
  • Neue Anlagen bis 25 kWp dürfen nun ihre maximale Energieerzeugung ins öffentliche Stromnetz einspeisen, ohne die bisherige Obergrenze von höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung beachten zu müssen.
  • Fördervergütungen gelten nun auch für Solarmodule, die im Garten aufgebaut sind, sofern das Hausdach nachweislich nicht für eine Installation geeignet ist.
  • Neue Anlagen, die ab dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, erhalten nach der EEG-Reform höhere Einspeisevergütungen.

Um den möglichen Stromertrag aus Photovoltaik für jedes Eigenheim zu berechnen, bietet Solaranlagen.xyz einen PV-Online-Rechner an. Elektroautofahrer können anhand ihres individuellen Fahrprofils vorab berechnen, wie viele "Sonnenkilometer" sie mit dem vom Dach erzeugten Strom zurücklegen könnten. Dieser Rechner ist mit einem Angebot zur individuellen Planung einer Solaranlage verbunden.